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Zertifiziert nach dem Standard DIN EN ISO 9001:2015.
Die PEST PROTECTION OHG ist als professioneller Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung Mitglied im Schädlingsbekämpfer-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. und seit 2016 in den Bereichen
- Vorbeugende und akute Schädlingsbekämpfung
- Hygiene- und Vorratsschutz
- Taubenabwehr
- Mardervergrämung
- Desinfektion
zertifiziert nach dem Standard DIN EN ISO 9001:2015.
Gleichzeitig wurden wir nach dem neuen Standard DIN EN 16636:2015 zertifiziert, die den allgemeinen Regeln der Schädlingsbekämpfung in Deutschland und Europa entspricht.
Diese Europäische Norm gilt für diejenigen, die die Verantwortung für das Erbringen von Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen tragen; einschließlich der Beurteilung, Empfehlung und anschließenden Durchführung der festgelegten Bekämpfungsverfahren und Vorsorgemaßnahmen.
Urteil - Keine Kündigung bei Kakerlakenbefall
Wenn eine Mietwohnung wegen Verschmutzung von Kakerlaken befallen wird, ist dies kein Kündigungsgrund. Der Mieter kann weder fristlos noch ordentlich gekündigt werden. Dies beschloss das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom 24.06.2015. Dort hatte ein Mieter geklagt, der im Mai 2014 gekündigt wurde. Seine Wohnung war unordentlich und teilweise mit menschlichen Exkrementen verschmutzt. Das Gericht entschied gegen die Vermieterin, weil es auch bei regelmäßiger Reinigung und Beachtung hygienischer Verhaltensregeln zum Kakerlakenbefall kommen kann - speziell in Mehrfamilienhäusern. Der Zustand der Wohnung habe nicht zur Störung des Hausfriedens, einer substantiellen Schädigung der Wohnung oder einer besonderen Gefährdung geführt. Auch habe keine kündigungsrelevante Geruchsbelästigung vorgelegen. Dazu hätten andere Mieter von dem Geruch gestört werden müssen; es meldete sich jedoch nur ein Mieter, der sich selbst zudem als geruchsempfindlich bezeichnet hat.
Quelle: pks/Landgericht Berlin, Urteil vom 24.06.2015 - 65 S 148/15
Einsatz von Schadnager-Bekämpfungsmitteln
Seit dem 1.1.2013 sind die Risikominderungsmaßnahmen (RMM) des Umweltbundesamtes (UBA) rechtsverbindlich und müssen eingehalten werden.
Alle Rodentizide (Nagetierbekämpfungsmittel) mit Antikoagulanzien (blutgerinnungshemmende Wirkstoffe) der 2. Generation (Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen) dürfen nur von sachkundigen Personen, unter bestimmten Auflagen, eingesetzt werden. Dies gilt auch für Anwender, die aus beruflichen Gründen mit der Nagetierbekämpfung betraut werden könnten, wie z.B. Hausmeister oder Reinigungsfachkräfte und keine Sachkunde nachweisen können. Entsprechend sind diese Produkte seit dem 01.01.2013 für Verbraucher nicht mehr im Handel erhältlich.
Quelle: Umweltbundesamt – Häufig gestellte Fragen | Zulassung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien der 2. Generation) | Allgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien